Rechtsgebiete

 

• Vertrags- und Vertragszahnarztrecht

Wir beraten und vertreten Vertragsärzte und Vertragszahnärzte außergerichtlich und gerichtlich in allen Verfahren gegen die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen. Im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen den Honorarbescheid, in den Antragsverfahren z.B. bei der Erhöhung der Fallzahlgrenze oder des Regelleistungsvolumens, bei der Erlangung von Abrechnungsgenehmigungen, in den Verfahren der Plausibilitätsprüfung, Disziplinarverfahren, der sachlich-rechnerischen Berichtigung sowie in den Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Behandlungsweise, der Verordnungsweise nach Durchschnittswerten und nach Richtgrößen.

Des Weiteren beraten wir Sie bei der vertragsärztlichen Niederlassung, der Nachbesetzung, der Errichtung von Kooperationen wie z.B. das MVZ, überörtliche Gemeinschaftspraxen sowie Leistungserbringergemeinschaften. Wir finden für Sie die optimale Lösung und führen in diesem Zusammenhang sämtliche Verfahren gegenüber den Zulassung- und Berufungsausschüssen.  

 

• Gesellschaftsrecht

Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse in jeder ärztlichen Kooperation, wie z.B. MVZ, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft (Apparategemeinschaft), Teilgemeinschaftspraxis, Partner oder angestellter Arzt. Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie optimalen Rechtsform, z.B. der GbR, der Partnerschaftsgesellschaft oder der GmbH, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und berufrechtlicher Aspekt.

Wir nehmen Ihre Interessen auch im Rahmen von Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft und bei Trennung bzw. Ausscheiden wahr. Zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen sind wir bemüht außergerichtliche Lösungen zu finden.

 

• Ärztliches/Zahnärztliches Berufsrecht

Gegenüber den Ärzte- und Zahnärztekammern vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen betreffend die Weiterbildung; in berufsgerichtlichen Verfahren, z.B. bei dem Vorwurf von Verstößen gegen die Berufsordnung, etwa aufgrund von Patientenbeschwerden oder Beschwerden von Mitbewerbern.

Desgleichen vertreten wir Sie bei den berufsgerichtlichen Folgeverfahren aufgrund disziplinarrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen, auch gegenüber den Regierungspräsidien.

 

• Haftungsrecht (Behandlungsfehler)

In den Fällen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers vertreten wir Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausträger, gerichtlich sowie außergerichtlich bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen. Zur Vermeidung von risikoreichen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen beraten wir mit Weitsicht, ob auch eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt.

 

• Strafrecht

Im Zusammenhang mit den Verfahren der Plausibilitätsprüfung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen steht unvermeidlich der Vorwurf des Abrechnungsbetruges, so dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wir vertreten Sie in diesem Rahmen, unsere vertragsarztrechtlichen Kenntnisse sind in diesen Verfahren unerlässlich. Auch in den strafrechtlichen Verfahren in der Folge eines Behandlungsfehlers stehen wir Ärzten und Zahnärzten zur Verfügung.    

 

• Privatarzt- und Privatzahnärztliches Liquidationsrecht

Zur Vermeidung von Liquidationsauseinandersetzungen mit Patienten beraten wir Sie bei der korrekten Abrechnung der durchgeführten Behandlungen und vertreten Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. 

 

• Ärztliches/Zahnärztliches Werberecht

Im Rahmen von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit beraten wir Ärzte, Zahnärzte sowie in den Bereichen Heilmittel und Medizinprodukte  tätige  Unternehmen.

Wir verhelfen zur erfolgreichen Marktpositionierung unter Beachtung der rechtlichen Grenzen des Werberechts. Wir prüfen Ihre Werbekonzepte und Werbemittel vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts und des Heilmittelwerbegesetzes sowie des Berufsrechtes, zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber den zuständigen Kammern, den Wettbewerbszentralen und Mitbewerbern.

 

• Apothekenrecht

Wir beraten und vertreten Apotheker in den Fragen des Apothekenrechts, aber auch im Bereich des Leistungserbringerrechts in der GKV z.B. bei der Gestaltung eines MVZ.

 

• Krankenhausrecht

In diesem Bereich beraten und vertreten wir Krankenhausträger und Chefärzte bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Grundlagen, wie die Festlegung der Dienstaufgaben des Chefarztes, Vergütungsregelungen, Beteiligungsvergütungen und das Liquidationsrecht.

Darüber hinaus beraten wir Krankenhausträger im Rahmen der Rechtsbeziehungen gegenüber den gesetzlichen und privaten Krankenkasse.