Stefanie Konrad
 
 

 

 

Frau Rechtsanwältin Stefanie Konrad ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Unmittelbar nach Einführung der Fachanwaltsqualifikation Medizinrecht hat Frau Konrad im Jahr 2005 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung  abgelegt und führt seit März 2006 die durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehene Berufsbezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht.

 

 

 
 
 

Frau Konrad hat an der Johann-Wolfgang-von-Goethe Universität in Frankfurt am Main das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich absolviert. Schon während ihres Studiums und in der Referendarzeit konnte sie durch kontinuierliche Tätigkeiten in auf das Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien die ersten beruflichen Erfahrungen in dem Spezialgebiet des Medizinrechts sammeln. In ihren ersten zwei Berufsjahren war Frau Konrad für die Rechtsabteilung der Städtischen Kliniken Offenbach am Main und schließlich von 2000 bis 2006 als Rechtsanwältin in einer ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts spezialisierten und bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden tätig.